1. Zufahrt und Lage:
    • Die Zufahrt zum Standort der Ladesäulen sollte nicht weiter als 2 km von einer Autobahnausfahrt oder einer hoch frequentierten Bundesstraße entfernt liegen und möglichst nahe an der Anschlussleitung des EE-Parks.
  2. Flächenbedarf:
    • Für einen typischen Ladepark mit 4–5 Schnellladern (entsprechend 8–10 Ladepunkten) werden ca. 300 m² befahrbare, idealerweise asphaltierbare Fläche benötigt.
    • Um das Laden von Lkw zu ermöglichen, sind etwa 500 m² erforderlich, gegebenenfalls weniger, wenn es separate Ein- und Ausfahrten gibt und kein zusätzlicher Platz für einen Wendekreis eingeplant werden muss.
  3. Eigentumsverhältnisse und Akzeptanz:
    • Befinden sich die Flächen im Eigentum des EE-Betreibers oder innerhalb der von ihm gepachteten Areale, lassen sich grundsätzlich alle Maßnahmen einfacher umsetzen.
    • Andernfalls spielt die Einstellung bzw. Positionierung der Flächenbesitzer (z. B. Energiegenossenschaften, Landwirte, Fonds usw.) zur Elektromobilität eine entscheidende Rolle.
  4. Zufahrtswege und Rangierflächen:
    • Die Zufahrtswege sollten möglichst barrierefrei und ausreichend für Rangiermanöver gestaltet sein (ggf. sind Durchfahrtsrechte Dritter zu berücksichtigen).
  5. Befahrbarkeit:
    • Ideal sind bereits asphaltierte Flächen. Falls eine Befestigung noch notwendig ist, stellt der dafür erforderliche Aufwand ein relevantes Entscheidungskriterium dar.
  6. Optionale Erweiterungen:
    • Ggf. stehen in unmittelbarer Nähe weitere freie Flächen zur Verfügung, etwa für ergänzende Leistungen und Services (z. B. Toiletten, Hofladen-Konzept).

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