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- Zufahrt und Lage:
- Die Zufahrt zum Standort der Ladesäulen sollte nicht weiter als 2 km von einer Autobahnausfahrt oder einer hoch frequentierten Bundesstraße entfernt liegen und möglichst nahe an der Anschlussleitung des EE-Parks.
- Flächenbedarf:
- Für einen typischen Ladepark mit 4–5 Schnellladern (entsprechend 8–10 Ladepunkten) werden ca. 300 m² befahrbare, idealerweise asphaltierbare Fläche benötigt.
- Um das Laden von Lkw zu ermöglichen, sind etwa 500 m² erforderlich, gegebenenfalls weniger, wenn es separate Ein- und Ausfahrten gibt und kein zusätzlicher Platz für einen Wendekreis eingeplant werden muss.
- Eigentumsverhältnisse und Akzeptanz:
- Befinden sich die Flächen im Eigentum des EE-Betreibers oder innerhalb der von ihm gepachteten Areale, lassen sich grundsätzlich alle Maßnahmen einfacher umsetzen.
- Andernfalls spielt die Einstellung bzw. Positionierung der Flächenbesitzer (z. B. Energiegenossenschaften, Landwirte, Fonds usw.) zur Elektromobilität eine entscheidende Rolle.
- Zufahrtswege und Rangierflächen:
- Die Zufahrtswege sollten möglichst barrierefrei und ausreichend für Rangiermanöver gestaltet sein (ggf. sind Durchfahrtsrechte Dritter zu berücksichtigen).
- Befahrbarkeit:
- Ideal sind bereits asphaltierte Flächen. Falls eine Befestigung noch notwendig ist, stellt der dafür erforderliche Aufwand ein relevantes Entscheidungskriterium dar.
- Optionale Erweiterungen:
- Ggf. stehen in unmittelbarer Nähe weitere freie Flächen zur Verfügung, etwa für ergänzende Leistungen und Services (z. B. Toiletten, Hofladen-Konzept).