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- Ein On-Site-PPA (Power Purchase Agreement) zwischen der Ladepark-Gesellschaft und dem EE-Parkbetreiber.
- Ein Stromliefervertrag für den Residualstrom, falls der EE-Park zum Beispiel bei Nacht oder bei Flaute nicht liefern kann. Wir verfügen bereits über einen Vertrag mit einem deutschlandweit tätigen Lieferanten. Wir sind jedoch auch gesprächsbereit, wenn der Betreiber des EE-Parks selbst als Energiehändler auftritt und seinen PPA-Vertrag mit einem Residualstromliefervertrag kombinieren möchte.