FAQ

E-Mobilist/innen

  • Die Preisvorteile für Kunden oder Mitarbeiter setzen sich stets neu zusammen, angepasst an die Möglichkeiten und Partner von DC.

    Die Preisvorteile sind auf ein oder mehrere Fahrzeuge angepasst und im System vermerkt. Somit können nur speziell hinterlegte Fahrzeuge den Preisvorteil nutzen. Dies schützt uns vor der Übertragung der Ladekarten.

  • Sollten die erneuerbaren Energieanlagen nicht ausreichend Strom liefern und daher ein Netzstrombezug erforderlich sein, erfolgt dieser ausschließlich über zertifizierten Grünstrom.

  • Es werden alle gängigen elektronischen Bezahlmöglichkeiten über ein Terminal direkt an der Ladesäule angeboten (EC-, Debit- und Kreditkarten, PayPal, Apple Pay, Google Pay usw.). Außerdem kann die Bezahlung über die App erfolgen, sofern dort eine Bezahlmöglichkeit hinterlegt wurde. Des Weiteren werden alle gängigen Flottenkarten akzeptiert. Um unseren Kunden möglichst günstige Preise zu bieten, unterstützen wir kein Ladekarten-Roaming. Unsere Ladepreise liegen jedoch stets unter den günstigsten Tarifen der großen Ladekartenanbieter. Unsere Kunden müssen dafür auch keinen Ladekartenvertrag mit monatlichen Gebühren abschließen.

  • In solchen Fällen bieten wir spezielle Tarife an. Diese können ausschließlich freigeschaltet werden, wenn der Ladevorgang über die DirectCharge-App gestartet wird.

  • Da wir ausschließlich High Power Charger (HPC) mit den höchsten am Markt angebotenen Ladeleistungen an unseren Standorten anbieten und durch den direkten Anschluss an ein Kraftwerk in der Regel auch die maximale Leistung bereitstellen können, hängt die Ladezeit im Wesentlichen von den Ladefähigkeiten des E-Fahrzeugs ab.
    Parken und Verlassen des Fahrzeugs ist an unseren Ladepunkten nicht gestattet.

  • Im Laufe der Zeit werden die Standorte Stück für Stück ausgebaut und in diesem Zusammenhang unter anderem auch Toiletten bereitgestellt. Ob an den jeweiligen Standorten Toiletten vorhanden sind, wird in der App angezeigt.

  • Diese Funktionalität wird in Kürze über die DirectCharge Lade-App bereitgestellt. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der hohen Erzeugungsleistung von EE-Parks im Verhältnis zum Ladestrombedarf von E-Fahrzeugen eine nahezu 100%ige Abdeckung mit Strom aus den EE-Anlagen erreicht wird, sofern diese in Betrieb sind.

  • Nein, der Preis, der zum Start des Ladevorgangs gültig ist, bleibt über den gesamten Ladevorgang hinweg gleich.

  • Ja, ein gegebenenfalls geringeres Dargebot an EE-Strom wird aus einer Pufferbatterie bereitgestellt oder über das Stromnetz ausgeglichen.

  • Ja, das Ladeangebot steht auch bei Dunkelflauten ohne Einbußen in der Ladeleistung zur Verfügung, gegebenenfalls jedoch zu einem höheren Ladestrompreis.

Investoren

    1. Zufahrt und Lage:
      • Die Zufahrt zum Standort der Ladesäulen sollte nicht weiter als 2 km von einer Autobahnausfahrt oder einer hoch frequentierten Bundesstraße entfernt liegen und möglichst nahe an der Anschlussleitung des EE-Parks.
    2. Flächenbedarf:
      • Für einen typischen Ladepark mit 4–5 Schnellladern (entsprechend 8–10 Ladepunkten) werden ca. 300 m² befahrbare, idealerweise asphaltierbare Fläche benötigt.
      • Um das Laden von Lkw zu ermöglichen, sind etwa 500 m² erforderlich, gegebenenfalls weniger, wenn es separate Ein- und Ausfahrten gibt und kein zusätzlicher Platz für einen Wendekreis eingeplant werden muss.
    3. Eigentumsverhältnisse und Akzeptanz:
      • Befinden sich die Flächen im Eigentum des EE-Betreibers oder innerhalb der von ihm gepachteten Areale, lassen sich grundsätzlich alle Maßnahmen einfacher umsetzen.
      • Andernfalls spielt die Einstellung bzw. Positionierung der Flächenbesitzer (z. B. Energiegenossenschaften, Landwirte, Fonds usw.) zur Elektromobilität eine entscheidende Rolle.
    4. Zufahrtswege und Rangierflächen:
      • Die Zufahrtswege sollten möglichst barrierefrei und ausreichend für Rangiermanöver gestaltet sein (ggf. sind Durchfahrtsrechte Dritter zu berücksichtigen).
    5. Befahrbarkeit:
      • Ideal sind bereits asphaltierte Flächen. Falls eine Befestigung noch notwendig ist, stellt der dafür erforderliche Aufwand ein relevantes Entscheidungskriterium dar.
    6. Optionale Erweiterungen:
      • Ggf. stehen in unmittelbarer Nähe weitere freie Flächen zur Verfügung, etwa für ergänzende Leistungen und Services (z. B. Toiletten, Hofladen-Konzept).

  • Auf jedem Ladepunkt (LP) ist die Rufnummer einer Service-Hotline verzeichnet, die entweder vom CPO oder von uns als Dienstleister betrieben wird.

    Im Falle einer Störung kann der Betriebszustand der Ladesäulen online über ein Cockpit überwacht werden. Mögliche Ursachen für die Störung werden dort angezeigt. Über das Cockpit kann der jeweilige LP gesperrt oder ein Reset durchgeführt werden.

    Sollte sich der Fehler dadurch nicht beheben lassen, kann eine (kostenlose) Fehlerdiagnose durch DirectCharge erfolgen. In diesem Fall schaltet sich ein Techniker direkt auf die Ladesäule auf und führt eine umfassendere Diagnose durch.

    Falls sich der Fehler auch dadurch nicht beheben lässt, wird im Rahmen des Wartungsvertrages ein Serviceteam vor Ort entsendet. 

    1. Bezug von THG-Quoten für Ladestrom (derzeit ca. 5 Cent/kWh für Netzstrom und 10 Cent/kWh für Strom aus der EE-Anlage vor Ort) zusätzlich zu den Tankstromerlösen.
    2. Listing der Ladepunkte bei Vermarktungsmultiplikatoren (z. B. Cirrantic).
    3. Lkw-Lademöglichkeiten (höherer Umsatz pro Ladekunde aufgrund größerer Batterien).
    4. Keine Strombezugsverpflichtungen in den PPAs mit dem EE-Betreiber reduzieren das Risiko: Es wird nur der tatsächlich zum Laden bezogene Strom bezahlt. Es besteht kein Prognoserisiko.
    5. Energiemanagement zur Vermeidung von Lastspitzen, die die Leistungspreise beim Netzstrombezug erheblich verteuern können.
    6. Integration von Flottenladekarten (z. B. DKV, UTA), sodass auch mit Firmenfahrzeugnutzer/-innen Ladeumsätze generiert werden können.
    7. Standorte werden so gewählt, dass der Ladepark zukünftig erweitert werden kann.
    8. Zusätzlich Angebot attraktiver Ladepreise für das umliegende Gewerbe.

  • Bevor wir unseren Investoren einen Standort anbieten, haben wir bereits eine umfassende Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt und mithilfe unseres Simulationstools die Lastgangkurve des EE-Parks berücksichtigt.
    Darüber hinaus liegen ein Stromliefervertrag für den EE-Strom aus dem betreffenden EE-Park sowie ein Grundstückspachtvertrag vor.

    Folgende Mindestkriterien muss ein geeigneter Schnellladestandort erfüllen:

    1. Die Projektrendite (Internal Rate of Return, IRR) liegt bei mindestens 10 % auf das Eigenkapital.
    2. Die Amortisationszeit pro Ladepark liegt unter 8–9 Jahren.

Allgemeiner Teil

  • An allen von uns betriebenen Ladepunkten kann problemlos mit EC-Karten, Kreditkarten oder über die App bezahlt werden, so wie es unsere Kunden von klassischen Tankstellen gewohnt sind.
    Außerdem akzeptieren wir Flottenkarten von DKV, UTA usw.


  • Unsere Ladepunkte werden von uns in allen gängigen Mapping-Systemen, zum Beispiel Cirrantic, Hubject usw., eingepflegt.
    Viele Lade-Apps und Navigationssysteme beziehen die Ladestandorte außerdem automatisch aus dem Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur, in dem jeder Ladepunkt gelistet sein muss.

  • Mit der aktuellen Modelloffensive der OEMs und den Willensbekundungen der Bundesregierung rechnen wir mittelfristig wieder mit einem beschleunigten Anstieg.

  • Als Abrechnungsdienstleister für Dritte bieten wir auf Wunsch grundsätzlich Ladekartenroaming an. Allerdings führt Roaming zu erheblichem Mehraufwand und zusätzlichen Kosten bei der Abwicklung der Zahlungsprozesse im Backend-System.

    Die großen Ladestromanbieter verfügen aufgrund ihrer vielen Ladestationen im Rahmen ihrer Roaming-Verträge über erhebliche Marktmacht und können damit kleinere Ladepunktbetreiber unter Kostendruck setzen. Im Rahmen eines Roamingvertrages hat der Betreiber eines Ladepunktes keine Kontrolle darüber, welchen Preis ein Roaming-Partner an seinen Ladepunkten verlangt.

    Wir sind grundsätzlich dagegen, die alte Energiewelt dabei zu unterstützen, ihre Monopolstellung zu Lasten der Ladekunden aufrechtzuerhalten. Ladeparks, an denen DirectCharge beteiligt ist, verzichten daher auf Roaming.

    An allen von uns betriebenen Ladepunkten kann jederzeit mit EC-Karten, Kreditkarten oder über unsere App bezahlt werden, so wie unsere Kunden es von klassischen Tankstellen gewohnt sind. Außerdem akzeptieren wir Flottenkarten von DKV, UTA und weiteren Anbietern.

    Durch eine schlanke IT-Infrastruktur, die Vermeidung unnötiger Komplexität und günstige Stromgestehungskosten helfen wir, die kontinuierlichen Preissteigerungen beim Ladestrom zu begrenzen.

  • Bereits heute können wir verschiedene Nutzergruppen mit unterschiedlichen Ladepreisen abrechnen, zum Beispiel Mitglieder einer Energiegenossenschaft, Anwohner oder Ad-hoc-Kunden.
    Außerdem können wir zu bestimmten Tageszeiten unterschiedliche Ladestrompreise anbieten. Dies ist besonders für Ladeparks sinnvoll, die Strom aus PV-Anlagen nutzen, um die Ladekundinnen und -kunden zu incentivieren, vor allem tagsüber zu laden.

    Im nächsten Entwicklungsschritt werden wir auch Ladestrompreise auf Basis von EE-Ertragsprognosen anbieten können.
    Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Ladekunden zwischen zwei Ladeprofilen wählen können:
    entweder möglichst schnell zu laden, gegebenenfalls unter Einsatz von Netzstrom, oder möglichst ökologisch und günstig unter Einsatz von möglichst viel EE-Strom.

    Außerdem setzen wir KI-Werkzeuge ein, die uns dabei unterstützen werden, durch die Auswertung von Ladedaten attraktive Preismodelle zu entwickeln.

  • Indem wir EE-Strom an öffentlichen Ladepunkten direkt als echten vor Ort erzeugten Grünstrom vermarkten, entsteht nicht nur ein hochwertiges Ladestromprodukt, sondern es entfallen auch nahezu alle Umlagen und Abgaben.
    Zusätzlich kümmern wir uns um die Generierung der derzeit verdoppelten THG-Quoten für EE-Strom.

    Wir können dem Betreiber somit einen attraktiven Abnahmepreis per On-Site-PPA zahlen und dennoch mehr als konkurrenzfähige Ladestrompreise anbieten.
    Darüber hinaus erhält er Zugang zu einer Drittvermarktungsmöglichkeit, die weitestgehend von fluktuierenden Börsenpreisen entkoppelt ist, und kann gegebenenfalls sogar Abregelungen im Rahmen des Redispatches vermeiden.

    Auf Wunsch bieten wir ihm auch eine Beteiligung am Ladepark an. Nach unseren Erfahrungen amortisiert sich dieser bereits innerhalb von fünf bis sechs Jahren an guten Standorten.

    Übrigens könnte das Angebot öffentlicher Ladeinfrastruktur, insbesondere außerhalb von Großstädten, auch dazu beitragen, die Erteilung von Konzessionen zu beschleunigen.

  • Sofern die EE-Anlage (Wind, PV, Biogas, Wasserkraft) über mindestens 500 kWp Leistung verfügt und die Verkehrssituation in der Umgebung, zum Beispiel eine Autobahnausfahrt oder ein Gewerbegebiet, attraktiv ist, erstellen wir zunächst mit unserem Simulationstool auf Basis der Lastgangkurve der EE-Anlage und einem für den Standort passenden Ladeprofil eine Wirtschaftlichkeitsanalyse.

    Auf Basis unserer Erfahrungswerte entwickeln wir anschließend ein Konzept für die Auslegung der Ladeinfrastruktur unter Berücksichtigung der Ladestrompreise sowie der Bau- und Betriebskosten.
    Das Tool simuliert darauf basierend verschiedene Szenarien und berechnet deren Amortisationszeiten.

    Damit erhalten die Betreiber und unsere Investoren eine valide Grundlage, um eine Investitionsentscheidung zu treffen.
    Fällt diese positiv aus, realisieren wir als Projektentwickler das Vorhaben.

    Da wir über ein eigenes Abrechnungs-Backend sowie eine Ladekunden-App verfügen, können wir den kompletten Betrieb des Ladestandortes für unsere Investoren übernehmen.

  • Wir bieten ein einzigartig einfaches und transparentes Geschäftsmodell für den kaufmännischen Betrieb von Ladesäulen: Es fallen nur umsatzbezogene Gebühren (Ausnahme eine einmalige Set-up) an: D.h. kein Risiko für den Betreiber in der Hochlaufphase., zumal die Kosten aktuell nur bei uns praktisch ausschließlich umsatzabhängig sind - verdient er nichts, kostet es ihn auch nichts. Das verringert sein Risiko ganz erheblich, zumal praktisch alle anderen Anbieter fixe Gebühren verlangen.

    Unsere Lösung erlaubt durch die Umgehung der wesentlichen Umlagen und Abgaben, dadurch kann die Amortisationszeit der Investition signifikant verkürzt werden und/oder der Ladestrom konkurrenzlos günstig angeboten werden. Das hat bisher kein anderer Anbieter im Angebot!

    DirectCharge kümmert sich auch komplett um die Generierung und den Verkauf von THG-Quoten, ohne Aufwand für den Betreiber das sind 10-20 cent/kWh netto on top.

    Abrechnung ist revisionssicher über geeichte Lieferung (ansonsten nur Kreditkartenbuchung à Könnte vom Kunde angefochten werden)

    Umfassende, integrierte Lösungen für Quartiere mit integriertem lückenlosem Beratungsangebot

    Wir betreiben auch kleine Projekte (ab einmal DC)

    DirectCharge bietet nicht nur Abrechnungslösungen sondern ein Full Service Angebot: Wir holen den EE-Betreiber ab und begleiten ihn bis zur Inbetriebnahme inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung (eigene Softwarelösung) für den Standort

    Wir verfügen über ein umfassendes Werkzeug zur Wirtschaftlichkeitsberechnung von Standorten unter Einbeziehung der Lastgangkurven von Erzeugern und Verbrauchern

    Wir sind produktoffen und generieren keine Umsätze mit Ladehardware

    Wir 4 Gründer kommen aus der Energiewirtschaft sowie der IT-Welt und sind in beiden Bereichen Experten, die über ein über langjährige Industrieerfahrungen als Manager und Gründer verfügen.

    Wir sehen e-Ladeangebote in der Region zudem als Chance, um eine Community aus ökologisch orientierten Kunden aufzubauen, um diese langfristig an das Produkt zu binden und ggf. später ein Franchise Modell zu generieren. Unsere eigene App kann dafür entsprechend gebrandet und mit Zusatzleistungen (z.B. Tankbonus beim Kauf lokaler Produkte) ergänzt werden.

    Ähnlich wie Numbt.de und Wattif (in D bisher kaum tätig) investieren wir aber an bestimmten Standorten auch selbst

EE-Anlagenbetreiber

  • Ja, wir bieten grundsätzlich unsere Planungskompetenz sowie begleitendes Projektmanagement als Dienstleistung an. Darüber hinaus erstellen wir mithilfe unseres Simulationstools Wirtschaftlichkeitsprognosen und darauf basierend einen Business Case für potenzielle Ladestandorte.

  • Üblicherweise schließt der Betreiber einen Pay-as-Delivered-PPA mit dem Ladepark ab. Das bedeutet, DirectCharge bezahlt für jede gelieferte Kilowattstunde aus dem Wind- oder PV-Park einen zuvor verhandelten Preis. Dieser liegt deutlich über dem Preis, den der Betreiber aus anderen PPA-Verträgen oder aus der Direktvermarktung nach dem EEG erhält.
    Eine Gesamtstromabnahme nach dem Modell Pay-as-Produced sowie die Weitervermarktung des überschüssigen Stroms kann DirectCharge nicht leisten.

    1. Ein On-Site-PPA (Power Purchase Agreement) zwischen der Ladepark-Gesellschaft und dem EE-Parkbetreiber.
    2. Ein Stromliefervertrag für den Residualstrom, falls der EE-Park zum Beispiel bei Nacht oder bei Flaute nicht liefern kann. Wir verfügen bereits über einen Vertrag mit einem deutschlandweit tätigen Lieferanten. Wir sind jedoch auch gesprächsbereit, wenn der Betreiber des EE-Parks selbst als Energiehändler auftritt und seinen PPA-Vertrag mit einem Residualstromliefervertrag kombinieren möchte.