1. Bezug von THG-Quoten für Ladestrom (derzeit ca. 5 Cent/kWh für Netzstrom und 10 Cent/kWh für Strom aus der EE-Anlage vor Ort) zusätzlich zu den Tankstromerlösen.
  2. Listing der Ladepunkte bei Vermarktungsmultiplikatoren (z. B. Cirrantic).
  3. Lkw-Lademöglichkeiten (höherer Umsatz pro Ladekunde aufgrund größerer Batterien).
  4. Keine Strombezugsverpflichtungen in den PPAs mit dem EE-Betreiber reduzieren das Risiko: Es wird nur der tatsächlich zum Laden bezogene Strom bezahlt. Es besteht kein Prognoserisiko.
  5. Energiemanagement zur Vermeidung von Lastspitzen, die die Leistungspreise beim Netzstrombezug erheblich verteuern können.
  6. Integration von Flottenladekarten (z. B. DKV, UTA), sodass auch mit Firmenfahrzeugnutzer/-innen Ladeumsätze generiert werden können.
  7. Standorte werden so gewählt, dass der Ladepark zukünftig erweitert werden kann.
  8. Zusätzlich Angebot attraktiver Ladepreise für das umliegende Gewerbe.

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